EMPFÄNGER & EMPFANG

Durch die regionale Begrenzung auf Lübeck und Umland wollen wir den Gemeinschaftsgedanken fördern. Wir helfen uns gegenseitig hier auf unserem Kiez.
Wir haben mit der Begrenzung aber auch einen anderen Bezug zu den Begünstigten, weil man sich doch eher über zwei, drei Ecken kennt. Das reduziert die Gefahr des Erschleichens von Geldern.
Es soll möglichst unproblematisch und direkt geholfen werden. Ein Antrag und eine Prüfung sind natürlich in jedem Fall notwendig. Um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren müssen wir bei einer Unterstützung zum Lebensunterhalt die Bedürftigkeit nachweisen (§ 53 AO). Hierzu muss man sich nicht zwangsläufig „nackt“ machen und die gesamte eigene Existenz sichtbar machen. Durch Änderungen des § 53 Nr. 2 AO wurde die Nachweisführung partiell erleichtert. Die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit wird bei Empfängern von Leistungen
  • nach dem SGB II oder SGB XII,
  • des Wohngeldgesetzes,
  • nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes oder
  • nach § 6a BKGG.
als nachgewiesen angesehen. Der Nachwies durch die Körperschaft kann mittels einer Kopie des jeweiligen Leistungsbescheids, der für den Unterstützungszeitraum maßgeblich ist, oder einer Bestätigung des Sozialhilfeträgers geführt werden (§ 53 Nr. 2 Satz 6 und 7 AO).

Es sollen zudem Projekte von Kunst- und Kulturschaffenden gefördert werden. Auch diese Förderungen müssen beantragt werden und unterliegen einer Prüfung.

Die Bearbeitung und Bescheidung wird durch einen Ausschuss geschehen, der sich aus Vereinsmitgliedern und anderen Bürgern unserer Stadt zusammensetzt. Mindestens 3 Personen sollten diesem Ausschuss angehören. Davon mindestens zwei Vereinsmitglieder. Die Anfragen werden persönlich, vertraulich und im Gespräch entschieden. Der gesamte Ablauf soll auf einer beiderseitigen Basis von Ehrlichkeit, Vertrauen und Respekt vonstatten gehen. Nur so ist es möglich schnell, unbürokratisch und gezielt zu helfen.

Die Unterstützung kann auch für den Lebensunterhalt in Anspruch genommen werden, ebenso für diverse Verbindlichkeiten, die man zur Zeit einfach nicht bedienen kann.

FÖRDERBEDINGUNGEN Kulturtaler Lübeck e.V.

Der Antrag auf Gewährung von Förderungen ist zunächst einfach gehalten und dient hauptsächlich der Verifizierung des Antragstellers und der Bedarfsermittlung. Wir möchten in jedem Fall verhindern, dass sich jemand bereits bei Antragstellung gläsern darstellen muss. Dennoch sind wir an die Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzbehörde gebunden. Insbesondere betrifft dies die Abgabenordnung (AO) § 52 ff. für gemeinnützige Zwecke.

Die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Auskünfte sind entsprechend zu erbringen, insbesondere wenn es sich um Förderungen zur Existenzsicherung handelt. Ihr solltet selbst prüfen, ob eure Anfrage diese Kriterien erfüllt. Zu einem Vergabegespräch sind dann alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen.

Das bedeutet für den Verein einen enormen zeitlichen und organisatorischen Aufwand, den wir gerne in Kauf nehmen, um euch das Gefühl zu nehmen ihr würdet eure Daten im Vorwege umfangreich preisgeben. Solltet ihr die nachfolgenden Anforderungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Nachweise nicht beibringen können, kontaktiert uns vorher persönlich, um gemeinsam nach gangbaren Wegen zu suchen.

Der Kulturtaler e.V. fördert Schaffende aus den Bereichen Kunst-, Kultur- und Veranstaltungsbranche in Lübeck und Umgebung.

Dazu gehören: Soloselbständige, Mini Jobber, Angestellte und Unternehmer aus den vorgenannten Bereichen.

Die Förderungen können für Projekte, die Existenzsicherung, die Umsetzung neuer Konzepte und Anlaufinvestitionen beim Start nach Aufhebung von Einschränkungen beantragt werden.

Jeder Antrag wird gelesen und bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt chronologisch nach Datum des Antragseingangs beim Kulturtaler.

Die Vergabe der Förderungen erfolgt nach freiem Ermessen, einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Voraussetzung für Förderungen sind ausreichend zur Verfügung stehende Mittel seitens des Vereins.

Über die Vergabe der Förderungen berät ein Ausschuss, der sich aus Vereinsmitgliedern und honorigen Lübecker Bürgern zusammensetzt. Der Antragsteller wird hierzu eingeladen. Die Empfehlung des Ausschusses ist dann vom Vereinsvorstand final zu bescheiden. Die Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung behandelt.

Der angedachte Zeitraum zwischen Antragstellung und Anweisung der Förderung sollte vier Wochen nicht überschreiten, steht aber in Abhängigkeit zu der Anzahl der eingehenden Anträge und kann daher variieren. Der Ausschuss sollte mindestens einmal pro Monat zusammenkommen.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit:

Für Einzelpersonen, die in den genannten Branchen auf nicht selbständiger Basis ihr Geld verdienen und jetzt ein eingeschränktes oder gar kein Einkommen haben.

Von uns können Personen wirtschaftlich unterstützt werden, deren Bezüge das Vierfache, beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 SGB XII (jeweilige Regelbedarfsstufe) nicht übersteigen.

Fördervoraussetzung ist daher ein Nachweis, dass die Höhe der Einkünfte und Bezüge sowie das Vermögen der unterstützten Personen die Grenzen des § 53 Nr. 2 AO nicht übersteigen.

Bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, des Wohngeldgesetzes, nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 6a BKGG kann der Nachweis mittels einer Kopie des jeweiligen Leistungsbescheids oder einer Bestätigung des Sozialhilfeträgers geführt werden.

Förderung von Selbständigen, ob als Soloselbständiger oder als Betrieb, die in den genannten Branchen tätig sind.

Hier ist es ebenso wie bei Einzelpersonen möglich direkt zu unterstützen, wenn die Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden kann.

Außerdem können Projekte oder Auftritte gefördert werden. Für diese Förderungen ist der strenge Hilfsbedürftigkeitsnachweis nicht erforderlich.

Ein paar Beispiele:

Auftritte vor reduziertem Publikum (entsprechend des aktuellen Standes der Hygiene- und Abstandsregelungen). Kleines Publikum bedeutet auch wenig Einnahmen aus Ticketverkäufen. Wir können die Differenz zu einer marktgerechten Gage ausgleichen.

Öffnung von Locations mit stark begrenzten Besucherzahlen. Auch hier kann der Verein helfen die Hygienekonzepte umzusetzen oder z.B. die ggf. notwendige Security stellen, die für die Einlasskontrolle gemäß den jeweils geltenden Vorgaben notwendig wäre.

Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Masken, die der Verein zentral und somit günstiger einkaufen kann. Entsprechend wären das dann Sachspenden oder würden zum Einkaufspreis weitergegeben.

Stundenweise Anmietung von Locations für Interviews oder Live Streams durch den Verein zu markgerechten Pauschalen.

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten Förderungen darzustellen und somit zu ermöglichen. Wir werden die Beispielliste in Zukunft entsprechend ergänzen.